Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

Definitionen: Der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird als „Silk-Ka B.V.“ bezeichnet, ihre Gegenpartei als „Abnehmer“.

 

Artikel 1. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Rechtsgeschäfte zwischen Silk-Ka B.V. und ihrem Abnehmer. Bedingungen, die von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, wie z. B. Kauf- oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Abnehmers, sind zwischen den Parteien nicht gültig. Es sei denn, sie wurden in Absprache mit Silk-Ka vereinbart und von Silk-Ka ausdrücklich schriftlich als solche akzeptiert. Der Abnehmer, der bereits zuvor mit Silk-Ka Verträge abgeschlossen hat, bei denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar waren, erklärt sich stillschweigend mit der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf spätere Verträge von Silk-Ka einverstanden.

 

  1. Silk-Ka B.V. ist berechtigt, Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, der für ihr Inkrafttreten angekündigt wurde. Silk-Ka B.V. wird dem Abnehmer die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig zusenden. Wurde kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt, treten die Änderungen gegenüber dem Abnehmer in Kraft, sobald dieser über die Änderungen informiert wurde.

 

Artikel 2. Angebote

  1. Alle Kostenvoranschläge, Angebote, Broschüren oder Preislisten von Silk-Ka B.V. sind unverbindlich, in dem Sinne, dass der Widerruf des Angebots noch innerhalb von vier Werktagen nach Annahme erfolgen kann. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Silk-Ka B.V. die Annahme ihres Abnehmers schriftlich bestätigt hat. Sofern Silk-Ka V. Kosten für die Erstellung des Angebots entstanden sind, ist Silk-Ka B.V. berechtigt, dem Abnehmer alle Kosten in Rechnung zu stellen, die für die Erstellung des Angebots entstanden sind.

 

  1. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sonstige staatliche Abgaben sowie alle im Rahmen des Vertrages anfallenden Kosten. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Transportkosten, Kosten für Be- und Entladung, Verpackung, Kosten für die Erstellung, Anforderung und Ausstellung von (Liefer-)Dokumenten, einschließlich Ursprungszeugnis, Versicherungs- und Verwaltungskosten, sofern Silk-Ka B.V. nichts anderes ausdrücklich bestimmt.

 

  1. Werden in der Zeit zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum der Lieferung die Selbstkostenpreise infolge, jedoch nicht beschränkt auf, z. B. staatlicher Maßnahmen, Gehälter oder Einfuhrzölle, erhöht, ist Silk-Ka B.V. berechtigt, den Preis, der dem Abnehmer in Rechnung zu stellen ist, entsprechend zu erhöhen.

 

  1. Sofern die Annahme in einem (untergeordneten) Punkt von dem Silk-Ka B.V.-Angebot abweicht, kommt kein Vertrag zustande. Es sei denn, Silk-Ka B.V. gibt schriftlich etwas anderes an.

 

  1. Alle Angebote von Silk-Ka B.V., auch wenn sie aus Teillieferungen bestehen, müssen als Komplettangebot angesehen werden, das nicht pro Einzelteil angenommen werden kann.

 

Artikel 3. Lieferfrist, Durchführung und Änderung des Vertrages

  1. Die von Silk-Ka B.V. angegebenen Lieferzeiten sind nur eine Richtlinie und können nicht als verbindliche Frist angesehen werden. Silk-Ka B.V. gerät erst in Verzug, wenn sie schriftlich in Verzug gesetzt wird und ihr eine Nachlieferungsfrist von mindestens vier Wochen zur Lieferung eingeräumt wird.

 

  1. Die Lieferung erfolgt FCA ab Silk-Ka (Jan Tinbergenstraat 201-2015 in 7559 SP Hengelo) gemäß Incoterms 2020, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Abnehmer ist verpflichtet, die (gekaufte) Ware an dem Ort und zu dem Zeitpunkt in Empfang zu nehmen, den Silk-Ka B.V. angibt oder angegeben hat. Wenn der Abnehmer die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort übernommen hat, ist Silk-Ka B.V. berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Abnehmers zu lagern (lagern zu lassen), unter anderem mit dem Risiko einer Qualitätsverschlechterung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abweichungen von Farbe und Qualität der Ware. Alle Kosten, die Silk-Ka B.V. im Zusammenhang mit der Lagerung der Ware entstanden und entstehen werden, gehen zu Lasten des Silk-Ka B.V. ist berechtigt, die Ware erst nach vollständiger Bezahlung der Lagerkosten an den Abnehmer auszuliefern. Außerdem hat Silk-Ka B.V. bei einer verspäteten oder nicht vollständigen Annahme der Ware das Recht, den Vertrag (ganz oder teilweise) durch eine schriftliche Erklärung, je nach Wahl von Silk-Ka B.V., aufzulösen.

 

  1. Silk-Ka B.V. behält sich das Recht vor, ihre Verpflichtungen (ganz oder teilweise) von Dritten erfüllen zu lassen.

 

  1. Silk-Ka B.V. ist jederzeit berechtigt, die Ware in verschiedenen Teilen zu liefern und jede Teillieferung separat in Rechnung zu stellen.

 

  1. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die Waren an Parteien zu verkaufen, zu liefern und/oder zur Verfügung zu stellen, gegen die nationale, internationale oder europäische Sanktionen verhängt wurden und/oder die in einem Land niedergelassen sind, gegen das nationale, internationale oder europäische Sanktionen verhängt wurden.

 

Artikel 4. Aussetzung, Auflösung, Beendigung des Vertrages

  1. Silk-Ka B.V. ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen (ganz oder teilweise) auszusetzen und/oder den Vertrag (ganz oder teilweise) aufzulösen, ohne dass Silk-Ka B.V. den Abnehmer vorher schriftlich in Verzug setzen muss und ohne für Schäden aus der Auflösung haftbar zu sein, im Falle, dass:
    1. der Abnehmer eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß, vollständig oder rechtzeitig erfüllt;
    2. nach Vertragsabschluss auftretende Tatsachen oder Silk-Ka B.V. bekannt werdende Umstände oder Tatsachen der Silk-Ka B.V. Grund zur Sorge bieten, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen wird und der Abnehmer auf erstes Anfordern der Silk-Ka B.V. keine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen bietet;
    3. der Abnehmer nicht alle Waren zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort in Empfang nimmt oder sich weigert, sie anzunehmen;
    4. nach Abschluss des Vertrages Tatsachen oder Ereignisse eintreten, welche die Ausführung des Vertrages durch Silka-Ka B.V. erheblich verzögern oder erschweren;
    5. der Abnehmer versucht, mit seinen Gläubigern einen Schuldenerlass zu erreichen, im Falle eines Insolvenzantrags, eines Antrags auf Zahlungseinstellung oder gesetzliche Umschuldungsregelung für natürliche Personen (WSNP), einer Beschlagnahme und/oder Liquidation des Unternehmens des Abnehmers sowie im Falle des Todes und/oder der gesetzlichen Vormundschaft des Abnehmers und/oder der Rücknahme und/oder Reduzierung eines von der Kreditversicherung der Silk-Ka B.V. zugunsten des Abnehmers eingeräumten Kreditlimits.

 

  1. Im Falle der Auflösung auf der Grundlage dieses Artikels 4 wird Silk-Ka B.V. unverzüglich alles geltend machen, was Silk-Ka B.V. vom Abnehmer zu fordern hat, unbeschadet des Rechts von Silk-Ka B.V., den zusätzlich erlittenen Schaden geltend zu machen.

 

Artikel 5. Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Umstand oder jedes Ereignis verstanden, worauf Silk-Ka B.V. keinen Einfluss hat oder hatte und wodurch die Erfüllung des Vertrags durch Silk-Ka B.V. dauerhaft oder vorübergehend verhindert oder verzögert wird. Dies gilt auch, wenn dies zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhersehbar war. Als höhere Gewalt gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Feuer, Überschwemmung, Embargo, (Bürger-)Krieg, Streiks oder (vorübergehende) Stilllegungen im Unternehmen von Silk-Ka B.V. oder im Unternehmen eines ihrer Lieferanten, Verzögerungen beim Transport von und zu Silk-Ka B.V., Verzögerungen bei der Beschaffung oder Ausstellung von (Import-/Export-)Lizenzen, krankheitsbedingte oder sonstige Versäumnisse von Mitarbeitern von Silk-Ka B.V. bzw. von Silk-Ka B.V., zur Erfüllung ihres Vertrages, beauftragten Dritten.

 

  1. Silk-Ka B.V. ist berechtigt, ihre Verpflichtungen während der Zeit der höheren Gewalt auszusetzen, ohne dadurch ihre Pflicht zur Erfüllung des Vertrages zu verletzen.

 

  1. Wenn sich die Erfüllung der Verpflichtungen von Silk-Ka B.V. aufgrund höherer Gewalt verzögert, wird Silk-Ka B.V. mit dem Abnehmer Rücksprache halten, um zu überlegen, ob der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten ausgeführt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, hat Silk-Ka B.V. das Recht, den Vertrag (ganz oder teilweise) aufzulösen, ohne schadensersatzpflichtig zu sein.

 

  1. Für den Fall, dass Silk-Ka B.V. bereits vor Eintritt eines Umstandes oder Ereignisses, der/das als höhere Gewalt einzustufen ist, einen Teil ihrer Lieferungen erbracht hat, wird dieser Teil gesondert in Rechnung gestellt und abgerechnet, ohne dass Silk-Ka B.V. zur Lieferung der restlichen Lieferungen oder zum Schadensersatz verpflichtet ist.

 

Artikel 6. Bearbeitungs-, Zahlungs- und Inkassokosten

  1. Die Zahlung der Rechnungen von Silk-Ka B.V. muss innerhalb von 14 Tagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Datum erfolgen. Das heißt, der zu zahlende Betrag muss dann auf dem von der Silk-Ka B.V. angegebenen Bankkonto gutgeschrieben sein, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Die vorstehende Zahlungsfrist gilt als endgültige Frist. Bei verspäteter oder nicht vollständiger Zahlung gerät der Abnehmer sofort in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind ab Fälligkeit der Rechnung Zinsen in Höhe von 3 % pro Monat oder mindestens die gesetzlichen Handelszinsen zu zahlen, je nachdem, welcher Zinssatz höher ist. In diesem Zusammenhang wird ein Teil eines Kalendermonats als ein ganzer Kalendermonat betrachtet.

 

  1. Rechnungen lauten immer und ausschließlich auf den Namen des Abnehmers. Silk-Ka B.V. akzeptiert keine Zahlungen von dritten Parteien, die nicht der Abnehmer sind. Der Abnehmer stellt Silk-Ka B.V. von der Haftung frei und entschädigt diese für alle Schäden und Kosten die mit der Zahlung durch eine dritte Partei für den Abnehmer zusammenhängen.

 

  1. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, den von ihm an Silk-Ka B.V. geschuldeten Betrag mit einer Forderung des Abnehmers gegenüber Silk-Ka B.V. zu verrechnen. Der Abnehmer ist zudem nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, aus welchem Grund auch immer.

 

  1. Alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Beitreibung der Forderung(en) gehen zu Lasten des Abnehmers. Die außergerichtlichen Kosten und die Kosten eines Gerichtsverfahrens entsprechen dem Betrag, den der Anwalt oder der Rechtsbeistand Silk-Ka B.V. dafür in Rechnung gestellt hat. Wenn Silk-Ka B.V. das Inkasso selbst übernimmt, betragen diese Kosten mindestens 15 % des Rechnungsbetrages, unbeschadet des Rechts von Silk-Ka B.V., beim Abnehmer die tatsächlichen Kosten, sofern diese höher sind, geltend zu machen. Von den Zahlungseingängen des säumigen Abnehmers werden zunächst diese außergerichtlichen Kosten und Zinsen bezahlt, danach werden mit der Restsumme die ältesten ausstehenden Rechnungen erfüllt. Der Abnehmer zahlt diese Kosten auf erstes Anfordern von Silk-Ka B.V., wobei die Buchhaltung von Silk-Ka B.V. einen zwingenden Nachweis über die Verschuldung der oben genannten außergerichtlichen oder gerichtlichen Kosten erbringt.

 

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt.

  1. Silk-Ka B.V. behält sich das Eigentum an allen an den Abnehmer gelieferten oder zu liefernden Waren vor, bis der Kaufpreis für alle diese Waren vollständig gezahlt ist. Der Eigentumsvorbehalt gilt ebenso für alle Verpflichtungen aus diesen oder anderen Verträgen, die Silk-Ka B.V. gegenüber dem Abnehmer erhalten sollte. Der Abnehmer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum der Silk-Ka B.V.

 

  1. Bevor die Zahlung der gelieferten Ware, für die der Eigentumsvorbehalt gilt, geleistet wurde, darf diese nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes des Abnehmers weiterverkauft werden.

 

  1. Für den Fall, dass Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Abnehmers und/oder von Silk-Ka B.V. beschlagnahmen, ist der Abnehmer verpflichtet, Silk-Ka B.V. innerhalb von 24 Stunden durch eine schriftliche Mitteilung (einschließlich E-Mail) darüber zu informieren.

 

  1. Wenn der Abnehmer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber Silk-Ka B.V. nicht nachkommt und/oder Silk-Ka B.V. Grund zu der Annahme hat, dass er diese Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist Silk-Ka B.V. berechtigt , die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Einschaltung eines Dritten, wie beispielsweise, jedoch nicht darauf beschränkt, eines Richters oder Gerichtsvollziehers, zurückzunehmen. Der Abnehmer informiert Silk-Ka B.V. auf erstes Anfordern über den Standort der Ware und erteilt Silk-Ka B.V. die Erlaubnis, die betreffenden Waren in Besitz zu nehmen sowie die Gebäude und Räume zu betreten, in denen sich die betreffenden Waren befinden sowie den Zugang zu diesen Räumlichkeiten zu ermöglichen. Außerdem schuldet der Abnehmer Silk-Ka B.V. die tatsächlichen Kosten, die Silk-Ka B.V. im Zusammenhang mit dem Zurückholen dieser Waren entstehen oder entstehen werden.

 

  1. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels schuldet der Abnehmer Silk-Ka B.V. eine sofort fällige Vertragsstrafe von € 2.000,00 sowie eine sofort fällige Vertragsstrafe von € 1.000,00 für jeden Tag, an dem die Verletzung fortbesteht, unbeschadet des Rechts von Silk-Ka B.V., die Einhaltung der Vorschriften und/oder den tatsächlichen Schaden zu

 

Artikel 8. Mängel

  1. Die von Silk-Ka B.V. zu liefernden Waren verfügen über die vereinbarten Eigenschaften und entsprechen den angegebenen Spezifikationen. Reklamationen berechtigen den Abnehmer nicht dazu, die Zahlung des von ihm an Silk-Ka B.V. geschuldeten Betrags auszusetzen oder zu verrechnen.

 

  1. Der Abnehmer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung zu kontrollieren. Reklamationen/Beschwerden aufgrund von Defiziten, Mängeln, Abweichungen von den angegebenen Spezifikationen oder äußerlich erkennbaren Abweichungen/Schäden müssen vom Abnehmer auf den von ihm unterzeichneten Frachtbriefen genau beschrieben werden. Verspätete Reklamationen führen zum Erlöschen aller diesbezüglichen Rechte des Abnehmers.

 

  1. Später auftretende Mängel müssen Silk-Ka B.V. unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch fünf Werktage nach ihrer Entdeckung, schriftlich angezeigt werden. Verspätete Reklamationen führen zum Erlöschen aller diesbezüglichen Rechte des Abnehmers.

 

  1. Reklamationen über den Rechnungsbetrag müssen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zusendung der entsprechenden Rechnung schriftlich an Silk-Ka B.V. gerichtet werden. Verspätete Reklamationen führen zum Erlöschen aller diesbezüglichen Rechte des Abnehmers.

 

  1. Sofern ein von Silk-Ka B.V. gelieferter Artikel fehlerhaft ist oder nicht den vereinbarten Eigenschaften entspricht, ist Silk-Ka B.V. berechtigt, den Artikel wahlweise zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, sich zu beschweren, wenn die von Silk-Ka B.V. gelieferten Waren Abweichungen aufweisen, sofern diese Abweichungen üblicherweise in der Branche toleriert werden.

 

  1. Der Abnehmer hat zur Kenntnis genommen, dass die Waren nicht für die Verwendung im Außenbereich, wie einem Garten oder einer Terasse, geeignet sind. Die Qualität der Waren kann sich durch Wettereinflüsse wie Regen, Frost, Sonne oder hohe/niedrige Temperaturen verschlechtern. Außerdem können sich die Farben der Waren auf andere Materialien übertragen. Silk-Ka B.V. haftet dem Abnehmer gegenüber nicht, wenn die Waren im Außenbereich verwendet werden oder an Wettereinflüsse bloßgestellt werden.

 

  1. Alle Ansprüche des Abnehmers gegen Silk-Ka B.V. wegen eines Mangels bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen erlöschen, wenn diese Ansprüche nicht innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung der Ware an Silk-Ka B.V. schriftlich mitgeteilt werden.

 

Artikel 9. Haftung

  1. Die Haftung von Silk-Ka B.V. für alle Schäden und Kosten, die durch einen zurechenbaren Mangel bei der Vertragserfüllung verursacht wurden, in direktem Zusammenhang damit stehen oder die durch eine rechtswidrige Handlung von Silk-Ka B.V. verursacht wurden, ist stets auf die Reparatur der mangelhaften Ware oder zumindest auf deren Ersatz beschränkt, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist die Haftung von Silk-Ka B.V. auf den Netto-Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung beschränkt.

 

  1. Silk-Ka B.V. haftet niemals für indirekte Schäden und Kosten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Produktionsschäden, entgangenen Gewinn und andere indirekte wirtschaftliche Schäden, Transportkosten, Stagnationsschäden, Schäden an Dritten, Betriebsverluste, Produktionsausfall und verpasste Chancen. Silk-Ka B.V. haftet nicht für Mängel oder Qualitätsverlust der Ware aufgrund von Änderungen oder Anpassungen der Ware durch oder im Auftrag des Abnehmers, wie z. B. die Behandlung der Ware mit brandverzögernden Mitteln. Silk-Ka B.V. garantiert nicht bzw. steht nicht dafür ein, dass die Artikel eine brandverzögernde Wirkung aufweisen oder brandverzögernd sind.

 

  1. Silk-Ka B.V. haftet nicht für Schäden, die durch ihr Personal, durch Lieferanten oder andere von Silk-Ka B.V. beauftragte Dritte verursacht werden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Führungspersonals von Silk-Ka B.V. vor. Silk-Ka B.V. haftet nicht für Schäden, die sich aus falschen Angaben des Abnehmers Silk-Ka B.V. haftet auch nicht für Druck- oder Schreibfehler in Abbildungen, Broschüren oder Websites.

 

  1. Die haftungsbeschränkenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen zudem dazu, die Haftung von unterstellten Mitarbeitern der Silk-Ka B.V. und von Dritten, die zur Erfüllung der von der Silk-Ka B.V. übernommenen Verpflichtungen herangezogen werden, zu begrenzen.

 

Artikel 10. Gefahrenübergang

  1. Die von Silk-Ka B.V. zu liefernden oder gelieferten Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung an den Abnehmer auf dessen Gefahr über.

 

Artikel 11. Freistellung von Ansprüchen Dritter

  1. Der Abnehmer stellt Silk-Ka B.V. schadlos und von allen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz frei, für welche die Haftung von Silk-Ka B.V. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Abnehmer gegenüber ausgeschlossen

 

  1. Sofern Silk-Ka B.V. von Dritten haftbar gemacht wird, ist der Abnehmer verpflichtet, Silk-Ka B.V. so weit wie möglich zu unterstützen, sowohl mit Wissen als auch finanziell.

 

Artikel 12. Geistiges Eigentum

  1. Dem Abnehmer ist bekannt, dass die im Zusammenhang mit dem Vertrag gelieferten Waren, Modelle, Muster, Logos, Broschüren, Abbildungen sowie deren Ableitungen geistigen Eigentumsrechten von Silk-Ka B.V. und Dritten unterliegen können; er wird diese Eigentumsrechte respektieren und nicht verletzen.

 

  1. Dem Abnehmer ist es ausdrücklich untersagt, diese Dokumente, Materialien und/oder Produkte sowie Werbematerial für andere Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, Dritten zur Verfügung zu stellen oder in einer anderen als der in dem Vertrag zwischen Silk-Ka B.V. und dem Abnehmer festgelegten Weise zu verwenden. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Silk-Ka B.V. vor.

 

  1. Sofern der Abnehmer Kenntnis von einer vorstehend beschriebenen Verletzung des gewerblichen/geistigen Eigentumsrechts hat, muss er Silk-Ka B.V. unverzüglich darüber informieren.

 

  1. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels schuldet der Abnehmer Silk-Ka B.V. eine sofort fällige Vertragsstrafe von € 25.000,00 pro Verstoß sowie eine sofort fällige Vertragsstrafe von € 2.000,00 für jeden Tag, an dem die Verletzung fortbesteht, unbeschadet des Rechts von Silk-Ka B.V., die Einhaltung der Vorschriften und/oder den tatsächlichen Schaden zu

 

  1. Der Abnehmer garantiert Silk-Ka B.V., dass er berechtigt ist, die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Modelle, Muster, Logos, Bilder sowie deren Ableitungen zu verwenden. Der Abnehmer stellt Silk-Ka B.V. von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Verwendung der vom Abnehmer bereitgestellten  Materialien ergeben kann.

 

  1. Sofern die gelieferten Waren geistigen Eigentumsrechten von Silk-Ka B.V. unterliegen, bleiben diese Rechte Silk-Ka B.V. auch nach Lieferung und Rücklieferung dieser Waren an Dritte vorbehalten. Der Abnehmer ist verpflichtet, seine eigenen Abnehmer über diese geistigen Eigentumsrechte zu informieren.

 

Artikel 13. Sonstiges

  1. Alle Ankündigungen, Briefe und andere Dokumente können von Silk-Ka B.V. rechtsgültig auf elektronischem Wege (E-Mail) versandt werden. Auch wenn die schriftliche Form gesetzlich vorgeschrieben ist, können Inverzugsetzungen oder andere Ankündigungen dem Abnehmer per E-Mail mitgeteilt werden.

 

  1. Sofern eine Bedingung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig ist oder wird, oder sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken enthalten, wird die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Rest nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, die unwirksame oder nichtige Bedingung durch eine solche zu ersetzen, die dem rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Im Falle von Lücken gilt eine solche Bedingung als vereinbart, welche die Parteien im Hinblick auf den wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Umfang und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie von Anfang an eine Vereinbarung getroffen hätten.

 

  1. Die Buchhaltung von Silk-Ka B.V. gilt als vollständiger Beweis dafür, was der Abnehmer Silk-Ka B.V. schuldet.

 

  1. Silk-Ka B.V. ist jederzeit berechtigt, für die Zahlung ihrer Rechnungen eine vorherige Bankvollmacht oder eine Lastschrift zu verlangen.

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich geändert werden. Das gilt auch für dieses Schriftlichkeitserfordernis.

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache Bei der Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache gilt die niederländische Fassung als verbindlich und die verwendeten Begriffe werden im Rahmen der niederländischen Rechtsordnung gelesen und verstanden.

 

Artikel 14. Geltendes Recht und Streitigkeiten

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Angebote und Verträge zwischen Silk-Ka B.V. und dem Abnehmer unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

 

  1. Wenn der Abnehmer in der Europäischen Union ansässig ist: Das Gericht am Sitz von Silk-Ka B.V. (hier das Gericht des Bezirks Overijssel) ist ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten aus Verträgen und aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuständig, wobei es Silk-Ka B.V. auch freisteht, den Abnehmer vor das zuständige Gericht seines Wohnsitzes oder zumindest ein anderes Gericht, das nach den Gesetzen und Vorschriften zuständig ist, zu laden.

Wenn der Abnehmer außerhalb der Europäischen Union ansässig ist: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verträgen ergeben könnten, werden nach der Schiedsordnung des niederländischen Schiedsinstituts (Nederlands Arbitrage Instituut) entschieden, wobei Silk-Ka B.V. auch berechtigt ist, den Abnehmer vor das zuständige Gericht an seinem Wohnsitz oder zumindest ein anderes Gericht, das aufgrund der Gesetze und Vorschriften zuständig ist, zu laden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist Hengelo, Niederlande. Das Verfahren wird in niederländischer Sprache durchgeführt. Es steht den Parteien jederzeit frei, das zuständige Gericht anzurufen, um einstweilige Maßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.